Der Versicherungswert entspricht der Versicherungssumme, zu welcher ein Gebäude im Falle eines Totalschadens versichert ist.
In fast allen Kantonen ist die Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch. Die Festsetzung des Versicherungswertes wird in der Regel durch nebenamtliche Schätzer der Gebäudeversicherungen (GVB) vorgenommen.
Obligatorisch zu versichern sind nur die Gebäudekosten (BKP 2). Weitere Bauteile wie Stützmauern, Umgebungsanlagen etc. können bei Bedarf zusätzlich mitversichert werden. Die übrigen Anlagekosten (Baunebenkosten, Umgebungskosten) sind bei Immobilienbewertung, will heissen beim Versicherungswert in den meisten Fällen nicht berücksichtigt.
Aufgrund des Versicherungswertes werden die Prämien festgelegt. Der Versicherungswert ist an einen versicherungsinternen Index gebunden, d.h. er passt sich der allgemeinen Baukostenentwicklung an.
Praxis-Tipp
Im Interesse einer guten Deckung im Schadenfall lohnt es sich für den Eigentümer, den Versicherungswert periodisch überprüfen zu lassen. Nach der Ausführung von wertvermehrenden Investitionen wird der Versicherungswert in der Regel neu berechnet.
In Basel kann die Liegenschaft (ohne das Land) auch gegen die Risiken aus Erdbeben versichert werden (letztes grosses Basler Erdbeben).
Gemäss: WEKA