In der Regel wird bei Kreditnehmern ab Alter 50 zusätzlich zur aktuelle Tragbarkeit auf der Basis des heutigen Erwerbseinkommens auch die Tragbarkeit im Alter (ab Pensionierung) auf der Basis des zukünftigen Renteneinkommens berechnet. Bei beiden Berechnungen sollte die Tragbarkeit maximal 33% des jeweiligen Einkommens betragen.
Für die Ermittlung des Renteneinkommens wird auf die zum Zeitpunkt der Berechnung gültige AHV-Regelungen und den dann vorliegenden Pensionskassenausweis zurückgegriffen.
Oft ist die Pensionierung mit einer deutlichen Reduktion des Einkommens verbunden. Trotzdem wird für die Berechnung der Tragbarkeit im Alter in der Regel mit dem kalkulatorischen Zinssatz von derzeit 5% gerechnet.
Mittels einer frühzeitigen und richtigen Planung der Finanzierung, können Tragbarkeitsprobleme ab Pensionierung verhindert werden. Diese Planung gilt es bei Neu- und Refinanzierungen anzuwenden.
Die Tragbarkeit im Alter kann zum ernsthaften Problem werden, wenn es bis zu Pensionierung nicht mehr 15 Jahre sondern zum Beispiel nur noch 5 Jahre dauert.