Standesregeln der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg)

Seit langem weist die FINMA auf die Risiken eines starken Wachstums des Hypothekarvolumens hin. Nicht zuletzt aufgrund des anhaltend tiefen Zinsniveaus war und bleibt die Nachfrage nach Hypothekarfinanzierungen gross. Die FINMA beobachtet, dass die Volumen der Hypothekarkredite weiterhin stärker wachsen als die Einkommen, die Verbraucherpreise und die Wirtschaftsleistung (BIP) – dies trotz der bereits 2012 verschärften Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen sowie der Aktivierung und Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers. (Quelle: FINMA)

 

Zu den eingeführten Mindeststandards gehören:

  • Verkürzung der Amortisationsdauer von 20 auf 15 Jahre (und die 2. Hypothek muss bis spätestens Alter 65 vollständig amortisiert sein) - zudem müssen die Rückzahlungen linear erfolgen
  • Verschärfte Eigenkapitalanforderungen, d.h. "echte/harte" Eigenmittel müssen mindestens 10% des Verkehrswertes betragen (die Eigenmittel dürfen nicht mehr ausschliesslich aus Pensionskassengelder stammen)
  • Zweiteinkommen darf nur bei solidarischer Schuldnerhaftung angerechnet werden
  • Ab Schuldneralter 50 (einige Banken bereits ab Alter 45!) muss neben der aktuellen Tragbarkeit auf der Basis des Erwerbseinkommens auch die zukünftige Tragbarkeit nach Pensionierung anhand der erwarteten AHV- und PK-Renten gegeben sein

Zudem wird bereits seit längerer Zeit in der Regel die aktuelle und die zukünftige Tragbarkeit mit einem kalkulatorischen Zinssatz von derzeit 5.00% berechnet. Mit dieser Massnahme ist es für den Schweizer Durchschnittshaushalt deutlich schwieriger geworden ein Eigenheim zu erwerben.

Im Bereich der Liegenschaftsfinanzierungen sind insbesondere zu beachten:

 

- Richtlinien für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite

und

- Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothearfinanzierungen

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2014-07-01 Richtlinien für die Prüfung
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2014-07-01 Richtlinien betreffend Mindes
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