Das Niederstwertprinzip ist ein Bestandteil der Mindeststandards für Hypothekarfinanzierungen der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg).
Als interner Wert für alle Berechnungen der Finanzierungsanbieter ist immer der tiefere Wert von Verkehrswert und Kaufpreis massgeblich. Ist im Falle eines Kaufes der vom Finanzierungsanbieter festgestellte Verkehrswert tiefer als der Kaufpreis, ist der tiefere Verkehrswert die Basis für alle Berechnungen (u.a. die Ermittlung der notwendigen Eigenmittel).
Eine Folge des Niederstwertprinzips kann sein, dass um die Differenz zwischen Verkehrswert und Kaufpreis auszugleichen mehr als 20% Eigenkapital in die Finanzierung eingebracht werden müssen.