LANDFLÄCHE

Als Landfläche zählen alle Fläche der Parzelle minus Flächen für die Erschliessung der Parzelle, für die das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren eingeleitet oder durchgeführt worden ist, wie:

  • Fahrbahn-, Zufahrts- sowie Trottoirflächen,
  • geplante Verkehrsanlagen, 
  • im Zonen- oder Quartierplan definierte Grün- oder Freihaltezonen sowie
  • Wälder und Gewässer.