Als Landfläche zählen alle Fläche der Parzelle minus Flächen für die Erschliessung der Parzelle, für die das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren eingeleitet oder durchgeführt worden ist, wie:
Fahrbahn-, Zufahrts- sowie Trottoirflächen,
geplante Verkehrsanlagen,
im Zonen- oder Quartierplan definierte Grün- oder Freihaltezonen sowie