Finanzierungs- und liegenschaftskosten

Im Rahmen der Tragbarkeitsberechnung werden folgende Kosten ermittelt:

  • Hypothekenzinsen
  • Amortisationen
  • Liegenschaftsunterhaltskosten
  • Baurechtszins
  • Darlehenszinsen und Amortisationenn
  • Kredit- und Leasingzinsen
  • Alimente

Hypothekenzinsen

Bei der Berechnung der Zinskosten muss beachtet werden, dass die Finanzierungsanbieter mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 4.50% bis 5.00% p.a. netto rechnen. Für eine 10jährige Festhypothek müssen Sie heute (16.03.2018) mit ca. 1.60% p.a. netto rechnen. Daraus ergibt sich, dass sind die kalkulatorischen Zinskosten zirka drei Mal höher als die effektiven Zinskosten sind. Es kommt immer wieder vor, dass auf der Basis der effektiven Zinsen die Finanzierung machbar ist, aber unter Einbezug der kalkulatorischen Zinsen die Tragbarkeit nicht mehr gegeben ist.

 

Siehe auch: "Sind die Hürden der Tragbarkeit unnötig hoch?" | NZZ Artikel datiert 21.07.2016

 

Amortisationen

siehe hier

 

Liegenschaftsunterhaltskosten

Bei der Ermittlung der Tragbarkeit werden neben den Finanzierungskosten auch die Kosten für den Unterhalt der finanzierten Liegenschaft mit einbezogen. In der Regel wird dafür 1% vom Verkehrswert eingesetzt. Ist die finanzierte Immobilie etwas älter und/oder weist einen intensiveren Unterhalt auf, können die jährlichen Kosten auch mit 1.25% bis 1.50% berechnet werden.

 

Baurechtszins

Immobilien im Baurecht können in der Regel zu einem tieferen Kaufpreis erworben werden, da das Grundstück nicht gekauft werden muss. Die Miete des Grundstücks bzw. das Recht auf dem Grundstück eine Immobilie zu bauen, wird vom Baurechtnehmer mittels Baurechtszins zu Gunsten des Baurechtgebers bezahlt. Diese Zinskosten, welche im Baurechtsvertrag schriftlich geregelt sind, sind Bestandteil der Tragbarkeitsberechnung.

 

Darlehenszinsen und Amortisationen

Reichen die Eigenmittel für den Kauf einer Immobilie nicht aus, dann könnte der fehlende Betrag via ein Darlehen in die Finanzierung eingebracht werden. Dieses Darlehen wird nicht durch den Hypothekargläubiger, sondern durch eine Drittpartei zur Verfügung gestellt. Solche Darlehen sind in der Regel zu verzinsen und zurückzuzahlen. Diese Zinsen und Amortisationen fliessen ebenfalls in die Tragbarkeitsberechnung ein. 

 

Im Gegensatz zu Darlehen gelten Schenkungen und Erbvorbezüge als Eigenmittel.

 

Kredit- und Leasingzinsen

Die Kosten aus laufenden Kredit- und Leasingverträgen müssen ebenfalls bei der Tragbarkeitsberechnung berücksichtigt werden.

 

Alimente

Alimentszahlungen werde wir Kredit- und Leasingzinsen behandelt.