Die Initiative wurde am 28. Februar 2016 angenommen. Die daraus resultierenden Bestimmungen treten per sofort in Kraft!
Das Baselstädtische Stimmvolk hat die Kantonale Initiative "Neue Bodeninitiative (Boden behalten und Basel gestalten!)" mit etwas über 68% deutlich angenommen. Gemäss Initiativtext treten die Bestimmungen per sofort in Kraft. Dies bedeutet, dass alle pendenten und geplanten Verkäufe von Immobilien aus dem Bestand des Kantons Basel-Stadt nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt möglich sind.
Die Initiative bzw. das Gesetz verbietet Immobilienverkäufe durch den Kanton nicht vollständig. Nachfolgend der Initiativtext inklusive die Ausnahme für mögliche Liegenschaftsverkäufe:
§ 50b Veräusserungseinschränkungen
1 Immobilien, die im Kanton Basel-Stadt liegen, werden grundsätzlich nicht veräussert, können Dritten jedoch insbesondere im Baurecht zur Nutzung überlassen werden.
2 Zulässig ist eine Veräusserung von Immobilien, wenn die Nettoveränderung von vergleichbaren Immobilien jeweils über 5 Jahre ausgeglichen oder positiv ist.
3 Vergleichbar sind Immobilien innerhalb der Altstädte Gross- und Kleinbasel, Immobilien innerhalb der übrigen Bauzone und Immobilien ausserhalb der übrigen Bauzone.
4 Die Nettoveränderung berechnet sich aus der Grundstücksfläche von erworbenen abzüglich derjenigen von veräusserten Immobilien. Abgaben im Baurecht und Umwid-mungen zwischen Finanzvermögen und Verwaltungsvermögen werden dabei nicht berücksichtigt.
Besteht bereits heute eine für die letzten 5 Jahre rückwirkende Berechnung der "Nettoveränderung"? Wenn ja, dann sollten pendente und zukünftige Geschäfte "rasch" abgewickelt werden können. Wenn nein, dann werden sich nützliche/notwendige Immobilienverkäufe wohl mindestens bis zur Erstellung der "Nettoveränderung" verzögern.
Dass der Kanton seine Landreserve sinnvoll zum Nutzen der Kantonseinwohner bewirtschaftet (Kauf- und Verkauf, Wertsteigerungen, Ertrag via Baurechtszinsen), ist als positiv zu bewerten. Rückblickend gab es in der Vergangenheit einige Immobilienverkäufe, die der Kanton eher nicht hätte machen sollen. Aber wie Frau Regierungsrätin Eva Herzog im ECO-Beitrag (siehe Link unten) gesagt hat, ist das Halten von im Besitz des Kantons befindlichen Immobilien nicht immer sinnvoll. Es gibt Umstände, bei denen Verkäufe dem Halten vorzuziehen sind.
Ein wichtiger Punkt in der Vermarktung von Baurechtsparzellen ist die vernünftige Ansetzung der Baurechtszinsen. Ein potentieller "Mieter" der Baurechtsparzelle ist nicht bereit, für die zeitlich beschränkte Nutzung der Landparzelle einen überteuerten Baurechtszins zu bezahlen. Dies insbesondere nicht, da bei den Schweizern das Baurecht bisher nicht auf die grosse Gegenliebe stösst (oft wird der Kauf dem Baurecht vorgezogen - auch wenn dies einen höheren Eigen- und Fremdmitteleinsatz und in der Folge höhere Hypothekarzinsen bedeutet - dafür kein Baurechtszins).
Die Zukunft wird zeigen, ob der Kanton aufgrund des neuen Gesetzes die Bodennutzung zu Gunsten der Einwohner optimieren kann.
Dominique Ackermann
Inhaber und Berater HypoConsult+
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